private krankenversicherung kinder

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Wie kann ich mein Kind krankenversichern
Über die Krankenversicherung Ihres Kindes sollten Sie sich schon vor seiner Geburt Gedanken machen und die notwendigen Informationen einholen. Denn je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern:

Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.
Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für das Kind allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der andere verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2015: 54.900 Euro). In diesem Fall muss für das Kind ein monatlicher Beitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Kind privat versichern will?

Auf Ihren Wunsch nimmt Ihre private Krankenversicherung Ihr neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf:

In diesem Fall findet keine Gesundheitsprüfung statt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen Ihres Kindes gibt es deshalb weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Ebenso wenig gelten Wartezeiten, bis die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Für die erleichterte Aufnahme Ihres Kindes sind nur zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

Wenn Ihr Kind zur Welt kommt, muss ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
Sie müssen den Aufnahmeantrag für Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend.
Sie können für Ihr Kind den gleichen Tarif abschließen, den Sie selbst oder Ihr Partner haben, aber auch einen anderen Tarif wählen. Wenn Sie für Ihr Kind einen besseren Versicherungsschutz als Ihren eigenen (z. B. Ein- statt Zweibettzimmer) wünschen, ist für diese Mehrversicherung eine Risikoprüfung notwendig.

Bitten Sie Ihren Versicherer am besten bereits vor der Geburt Ihres Kindes um die entsprechenden Unterlagen.

Die erleichterte Aufnahme von Neugeborenen gilt sowohl für die Krankheitsvollversicherung als auch die Zusatzversicherung.

Muss ich den gesamten Beitrag für die PKV meines Kindes selbst tragen?

Als privatversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Dabei profitieren Sie davon, dass sich der Arbeitgeberzuschuss laut Gesetz auch auf Versicherungsbeiträge für Kinder erstrecken kann.

Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Versicherungsbeitrags als Zuschuss, jedoch nicht mehr als den maximalen Arbeitgeberanteil für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (2015: 301,13 Euro). Liegt der Arbeitgeberzuschuss für Ihren eigenen Beitrag unter dieser Höchstgrenze, zahlt Ihr Arbeitgeber auch für die Krankenversicherung Ihrer Kinder einen Zuschuss von maximal der Hälfte des Beitrags. Alle Zuschüsse zusammen dürfen aber die oben genannte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Darüber hinaus können Sie die Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder von der Steuer absetzen (siehe hierzu auch "Wie kann ich meine PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?").

In der Privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei versichert.

Was muss ich bei Krankheit meines Kindes beachten?

Die Private Krankenversicherung funktioniert bei Kindern wie bei Erwachsenen. Wenn Sie mit Ihrem Kind zum Arzt gehen, geben Sie an, dass das Kind privat versichert ist. Der Arzt wird Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung schicken, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können.

Muss Ihr Kind wegen Krankheit zu Hause bleiben, haben Sie als privatversicherter Arbeitnehmer das Recht, es bei laufendem Gehalt selbst zu betreuen. Für 5 Tage im Jahr muss der Arbeitgeber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Lohn weiterzahlen, wenn Ihr Kind jünger als 8 Jahre ist. Voraussetzung ist, dass weder Tarifvertrag noch Arbeitsvertrag eine andere Regelung vorsehen.

Unabhängig davon haben auch privatversicherte Arbeitnehmer bei Erkrankung eines Kindes das Recht auf unbezahlte Freistellung. Für jedes Kind unter 12 Jahren besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr. Insgesamt darf sich jeder Arbeitnehmer aber höchstens 25 Tage im Jahr freistellen lassen. Alleinerziehende haben einen erhöhten Anspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr pro Kind bzw. höchstens 50 Arbeitstagen insgesamt.

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